Es gibt immer wieder die Diskussion, in wie fern Improvisation GEMA pflichtig ist. Besonders Improtheater haben ab und an Post von der Verwertungsgesellschaft. Ein Impromusiker im SÜden Deutschlands organisierte seit einiger Zeit einen Improtreff, bei dem Musiker zusammen kamen und improvisierten vor Publikum. Der Eintritt war frei. Dennoch stieg die GEMA den Künstlern auf das Dach. Auch in einer Facebook Gruppe wurde letztens darüber diskutiert. Da drehte es sich um Auftritte einer Improtheatergruppe. Auch da wollte die GEMA Geld.
Meine Recherche
Hier einige amüsante, wenn es nicht so traurig wäre, Fundstellen aus dem Netz zu dem Thema:Ich bemühte eine bekannte Suchmaschine zu dem Thema. In der Tat kein neues. Der Sachverhalt ist folgender: Ist ein Musiker, der öffentlich vor Publikum im Rahmen einer Veranstaltung improvisiert, Mitglied der GEMA, so wird ihm unterstellt, dass er just in diesem Moment ein neues Werk geschaffen hat. Da er Mitglied ist, schützt die GEMA den Künstler quasi vor sich selbst. Für die Veranstaltung werden Gebühren fällig. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass eine angekündigte Veranstaltung – die GEMA ist ja selten selbst anwesend – von Zuschauern besucht wird, die Eintritt bezahlen. Dort muss also auch GEMA pflichtige Musik gespielt werden. Das ist dann das Totschlagargument der GEMA, die sogenannte GEMA Vermutung. Ich habe auch Stimmen gehört, wo die GEMA drauf bestand, dass ja Improvisation auch auf Harmonien und Rhythmen beruhen, die in GEMA pflichtigen Werken verwendet werden. Das ist aber nicht so weit verbreitet, wie der erste Ansatz. Das würde ja noch absurder werden. GEMA-Künstler werden als Opfer ihres eigenen Vereins. Das kann schnell mal 500-700 Euro kosten. Bei Nicht-Zahlen kommt gleich der Anwalt etc. oben drauf. Nicht zimperlich dieser GEMA-Wasserkopf.
Die verrücktesten GEMA Geschichten
Facebook Thread der GEMA
Ein betroffener Musiker und GEMA Mitglied
Was bedeutet das für improvisierende Musiker und Improtheater?
Im Grunde kann das nur bedeuten, dass ich als auftretender improvisierender Musiker nicht in der GEMA sein darf, wenn ich oder der Veranstalter nicht zur Kasse gebeten werden will. Bei Improvisationstheater ist das dann der selbe Fall. Ist der Musiker in der GEMA, muss zumindest die Veranstaltung angemeldet und eine (leere) Liste abgegeben werden. Man meint, da wäre man nun sicher. Es gibt aber auch Quellen, die sogar hier das Gegenteil behaupten. Man könnte meinen, dass sich die GEMA hierzulande mit ihrer GEMA-Vermutung alles erlauben kann. Die Praxis sieht anders aus, aber man weiß ja nie. Wenn man sicher gehen will, zahlt man für die Veranstaltung, damit keine höhere Rechnung nach kommt. Absurd, aber bisher gibt es noch keinen anderen Präzedenzfall. Es ist ein Graubereich und viele Veranstalter von Impro-Events dürfen hoffen, dass keine Post kommt. Die Praxis sieht auch so aus, dass die meisten keine GEMA zahlen und nichts anmelden. Der gesunde Menschenverstand hat nun einmal keine GEMA-Vermutung. Wieder ein Grund mehr, warum ich nie GEMA Mitglied werden möchte und meine Werke unter Creative Commons stehen. Kauft immer beim Künstler direkt. Dann kommt am meisten bei ihm an!
Moin aus Berlin. Ich würde bei Musik im Theater bzw. auch für reine Tanzvorstellungen und diverse Mischformen generell davon ausgehen, daß diese Improvisationen genauso wie Kompositionen auch bei GEMA-Mitgliedern _nichts_ mit der GEMA zu tun haben, solange sie mind. 70% der im Theatervorstellungskontext ausmachen, diese 70% also für die Vorstellung improvisierte und/oder komponierte Musik sind. Solcherart Musik gehört zum „Grossen Recht“, welches die GEMA nur auf Anfrage von Mitgliedern für einzelne Werke betreut. Verbleibende max. 30% (z.B. Coverversionen oder Musik aus der Konserve) werden durch die pro Vorstellung zumindest an festen Veranstaltungsorten eh vereinbarte Pauschalzahlung durch den Produzenten, normalerweise die Betreiber des Hauses, abgedeckt. Wenn 100% Bühnenmusik Originalmusik des Stückes sind, dann ist die GEMA erst einmal _gar nicht_ dafür zuständig, vom o.g. genannten direkten Mitgliedsauftrag abgesehen, und dann sollten auch Pauschalzahlungen für einen solchen Abend nicht mehr erhoben werden können. Achtung: Alles ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt, trotzdem aber GEMA-Mitglied und Musiker/Komponist von Originalwerken im Bühnenkontext und gebe hier meine Erfahrungen wieder. Im Einzelfall kann ich nur raten, bei der GEMA anzurufen und so detalliert als möglich nachzufragen, insbesondere in Bezug auf Bühnenwerke (dazu gehört auch Tanz/Ballettmusik).
Noch nachgeschoben: Grosses Recht ist genauso lizenzpflichtig, wie die Musiken, welche die GEMA hauptsächlich betreut. Bei grossem Recht werden aber die Lizenzsätze direkt zwischen Komponist/in und Produzent verhandelt, ohne die GEMA als Zwischenstation. Ich kann genau dies auch nur empfehlen. Falls Detailfragen, dann kann man mich gerne kontaktieren. Austausch zwischen Kollegen und Kolleginnen hilft am Allermeisten, und ich weiß auch nicht alles immer so genau. Dank für den Artikel .jrp